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LG Berlin, 13.11.1985 - 24 O 170/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 247
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.04.1986 - VI ZR 146/85
Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Fortkommensschadens; Ausgleichung von …
Nach einer Auffassung setzt der gesetzliche Forderungsübergang des § 119 Satz 1 SGB X voraus, daß der Sozialversicherte nach den bisherigen Grundsätzen Schadensersatz verlangen kann, so daß - wie vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift - ein Ausgleich für nicht entrichtete Pflichtbeiträge für Teilmonate auch weiterhin weder im Wege der freiwilligen Weiterversicherung noch der Höherversicherung in Betracht kommt (so LG Berlin VersR 1986, 247; Gitter, SGB/RVO-Gesamtkommentar § 119 SGB X Anmerkung 2 und 6; v. Maydell/Schellhorn, Gemeinschaftskomm. zum SGB X 3, § 119 Rdn. 29; Geigel/Plagemann, Haftpflichtprozeß 19. Aufl. 30. Kap. Rdn. 138; Küppersbusch VersR 1983, 193, 207; Hüffer VersR 1984, 197, 203 und 1009, 1011; v. Einem Amtl.